Produkte

Identitätsprüfung der Ausgangsstoffe

Wichtige Kundeninformation zur ApBetrO-Novellierung

Wegfall der Identitätsprüfung bei apomix® Produkten

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen in den Apotheken, mit dem Inkrafttreten der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) im September 2026 hat der Gesetzgeber einen entscheidenden Schritt zum Bürokratieabbau in der Rezeptur vollzogen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zeitaufwendige Identitätsprüfung von Ausgangsstoffen im Apothekenlabor ab sofort komplett entfallen. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass alle Rezepturgrundlagen und Bulkwaren der Marke apomix® vollumfänglich die gesetzlichen Kriterien für den Entfall der Identitätsprüfung erfüllen. Für Ihre Dokumentation im Wareneingang garantieren wir Ihnen die Einhaltung der drei geforderten Säulen nach § 11 Abs. 2 ApBetrO Lückenlose EU-GMP-Zertifizierung:

1. Unsere Herstellung und Qualitätskontrolle erfolgt streng nach den Grundsätzen der Guten Herstellungspraxis. Die PKH GmbH verfügt über eine offizielle Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG sowie ein aktuelles GMP-Zertifikat.

2. Voller Manipulationsschutz: Alle apomix® Gebinde werden standardmäßig mit einer Vorrichtung zum Erkennen einer möglichen Manipulation (Originalitätsverschluss bzw. Siegel) ausgeliefert.

3. Prüfzertifikat nach § 6 Abs. 3 ApBetrO: Zu jedem unserer Produkte für die Weiterverarbeitung steht ein lückenloses, chargenspezifisches Analysenzertifikat zum Download bereit.

Was bedeutet das für Ihren Apothekenalltag? Sie sparen wertvolle Arbeitszeit! Beim Wareneingang eines apomix® Produkts müssen Sie lediglich das unversehrte Siegel kontrollieren und das Prüfzertifikat ablegen. Eine Laborprüfung der Substanz entfällt für Sie vollständig. Die entsprechenden GMP-Nachweise finden Sie auf unserer Website oder der EUDRAGMP Datenbank. Die chargenbezogenen Analysenzertifikate stehen Ihnen wie auf tool.apomix.de sofortigen Download zur Verfügung. Für Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice unter info@apomix.de jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen Ihr apomix® Team / PKH GmbH

 

Zertifikate zum Download

Hier können Sie die Analysenzertifikate unserer ab dem 01.06.2026 hergestellten Rezepturausgangsstoffe downloaden.

Ihr apomix® Team

 

Information zu Rhinoguttae pro infantibus MP und Rhinoguttae Argenti diacetylotannici proteinici 3 % MP

Die ehemals als Medizinprodukt zugelassenen Nasentropfen mit Silbereiweißacetytannat (Rhinoguttae pro infantibus MP PZN 08458106/Rhinoguttae Argenti diacetylotannici proteinici 3% MP PZN 08457325) mussten wir auf Grund der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes in Köln (Aktenzeichen: BVerwG 3 C 7.24) aus dem Verkehr nehmen. Beachten Sie bitte auch diese Info.

Wir bedauern das sehr!

Ihr apomix® Team

 

Wir bilden aus-Azubi zum Pharmakanten gesucht

Ein Ausbildungsplatz in deiner Nähe

Wir bilden aus: Pharmakanten

Wann: Ausbildungsstart 2026

Wo: PKH GmbH Daniel-Vorländer-Straße 2 06120 Halle

Anforderungen:

  • gute bis sehr gute Leistungen in Chemie, Mathematik, Biologie und Physik
  • Spaß am praktischen Arbeiten und Bedienen von Maschinen und Geräten
  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein

Tätigkeitsprofil:

  • Herstellen, Verpacken und Prüfen von Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • Arbeiten in Reinräumen

Kontakt: Telefon 0345-29978-20 Fax 0345-29978-19 Mail Axel_Neidhardt@pkhhalle.de

Wir bieten Schnupperpraktika für interessierte Schülerinnen und Schüler an. Frag uns!

www.apomix.de

 

Produktinformation: Bewährte Produkte in neuem Gewand

Liebe Geschäftspartner, liebe Anwender!

Zum 26.05.2021 trat die neue EU-Medizinprodukterichtlinie in Kraft, welche die regulatorischen Anforderungen an Medizinprodukte verschärft. Davon sind auch einige unserer im Markt beliebten Produkte betroffen, die wir zu diesem Stichtag außer Vertrieb gesetzt haben. Um Sie weiter mit diesen Artikeln beliefern zu können, sind die inhaltlich identischen Produkte jetzt als Kosmetika und mit neuer PZN (Pharmazentralnummer) erhältlich. Am Prozess der Herstellung unter strengen GMP-Regeln hat sich nichts geändert, so dass Sie weiterhin mit Arzneibuchqualität versorgt werden.

Ihr apomix® Team

 

 

Ausgangsstoffe für Desinfektionsmittel

Aufgrund häufiger Nachfragen teilen wir mit, dass die apomix® Wasserstoffperoxidlösung 3 % ein zugelassenes Fertigarzneimittel ist, welches ohne Zertifikat in Verkehr gebracht wird. Die Lösung kann so wie sie ist weiterverarbeitet werden.

Glycerol und Isopropanol führen wir nicht.

Ihr apomix Team

 

Pasta exsiccans SR/Austrocknende Paste SR mit verlängerter Laufzeit

Unsere Pasta exsiccans SR/Austrocknende Paste SR ist ab sofort mit verlängerter Laufzeit von 6 Monaten, statt bisher 3 Monaten erhältlich.

Ihr apomix®  Team

 

Dexamethason-Verreibung 1 % in 30 g-Dose

Ab 01.02.2018 ist unsere Dexamethason-Verreibung 1 % (mit Nichtionischer hydrophiler Creme SR/DAC (NRF S.26)) auch in einer 30 g-Dose erhältlich.

Pharmazentralnummer (PZN): 14038354

Ihr apomix® Team

 

Kristallwachstum in Metronidazol - Cremes

Kristallwachstum in Metronidazol - Cremes bei sommerlichen Temperaturen

http://www.zentrallabor.com/pdf/ZL-News_Metrodinazol.pdf

 

apomix Grundlagenetiketten

Hier können Sie sich zur Kennzeichnung Ihrer Rezepturpackmittel Etikettenbögen (MS Word/PDF) als zip-Datei downloaden. Das Etikettenformat beträgt 38 x 21,2 mm.

Edit Februar 2017: Pasta exsiccans SR (Austrocknende Paste SR) ergänzt.

Ihr apomix® Team

 

Hydrophile Metronidazol-Creme 1% (NRF11.91.) mit verlängerter Verwendbarkeit

Hydrophile Metronidazol-Creme 1% (NRF11.91.) mit verlängerter Verwendbarkeit

On going stability Analysen ermöglichen es uns Ihnen die Hydrophile Metronidazol-Creme 1% (NRF11.91.) ab sofort mit einer auf ein Jahr (vorher 6 Monate) verlängerten Laufzeit zu liefern.

Ihr apomix-Team

 

Informationen zu unseren wasserhaltigen Grundlagen

Der Bitte, Informationen zu unseren wasserhaltigen Grundlagen in übersichtlicher Form zur Verfügung zu stellen, kommen wir hiermit nach.

 

Neue Bezeichnungen in NRF und DAC

Änderung der Bezeichnung:

alt: (bis 31.12.2011)

Wasserhaltiges Liniment SR (NRF 11.93.)

Nichtionisches wasserhaltiges Liniment (NRF 11.92.)

Für die Ergänzung DAC/NRF 2011 wurden die beiden Vorschriften aus Gründen der Systematik in den Abschnitt „Stammzubereitungen" übernommen.

neu: (ab 01.01.2012)

Wasserhaltiges Liniment SR DAC (NRF S.40.)

Nichtionisches wasserhaltiges Liniment DAC (NRF S.39.)

Die Prüfmonographien beider Zubereitungen sind im DAC enthalten.

Für die apomix®-Zubereitungen hat das zur Folge, dass alle ab 2012 hergestellten Chargen von Wasserhaltigem Liniment SR (NRF) und Nichtionischem wasserhaltigem Liniment (NRF) bei unveränderter Zusammensetzung die neue NRF-Nummer tragen.